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Fabrikstr. 41, 23568 Lübeck

Brodtener Ufer

Das Brodtener Ufer

Das Brodtener Ufer (auch Brodtener Steilufer genannt) ist ein Überbleibsel aus der letzten Eiszeit und bildet eine Steilküste als Küstengewässer an der Ostsee zwischen Lübeck-Travemünde und Niendorf. Das Brodtener Ufer ist 4 km lang und bis zu 20 m hoch. Der Strand ist frei zugänglich, aber aufgrund der unzähligen Steine für Badegäste eher uninteressant. Zudem gibt es nur wenige Zugangsmöglichkeiten, entweder von Travemünde aus über den Strand oder über die einzige Treppe kurz vor Niendorf. Zwar gibt es an einigen Stellen noch Trampelpfade nach unten ans Wasser; die Benutzung ist jedoch nicht nur gefährlich, sondern aus Gründen des Naturschutzes verboten.

Angeln an den Lübecker Küstenbereichen Brodtener Ufer, Badestrände Travemünde + Priwall

Obwohl das Angeln in und an der Ostsee in Schleswig-Holstein ohne Erlaubnisschein gestattet ist (ein gültiger Fischereischein reicht aus), gilt in dem Ostseeabschnitt beginnend bei der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern bis zum Kinderheim in Niendorf (Stadtgrenze Lübeck) noch das jahrhunderte alte Fischereirecht der Hansestadt Lübeck. Aus diesem Grund darf hier nur mit einem Erlaubnisschein (Küstenschein) zum Fischfang vom Ufer aus geangelt werden, Watangeln ist gestattet. Das Angeln vom Boot aus ist verboten.

Beim Angeln an der Küste dürfen nicht mehr als 2 Angeln, auch Grundangeln, deren Schnüre mit bis zu zwei Haken versehen sind, benutzt werden. Anstelle einer schwimmenden Angel kann eine Spinnangel/Fliegenrute mit einem Kunstköder werden.
Neu - Ab dem 1. Oktober 2014 ist das Watangeln gestattet.

Allgemeine Verbote

(1) Es ist verboten, das Brodtener Ufer anders als über die öffentlichen oder privaten Zugänge zu betreten. Den Belangen des Naturschutzes ist Rechnung zu tragen.

(2) Es ist verboten, ausliegendes Fischfanggeschirr der Genossenschaften der Stadtfischerinnen und Stadtfischer zu beschädigen, einzuholen oder die Fänge zu entnehmen. Anglerinnen und Angler haben ihr Angelgeschirr so einzusetzen, dass ausliegendes Fischfangeschirr nicht beschädigt wird. Das Fischfanggeschirr hat Vorrang vor der Angelfischerei. Sollte sich das Angelgeschirr im Fischfanggeschirr verhaken, ist das Angelgeschirr von der Angelrute abzuschneiden.

Für das Angeln am Brodtener Ufer (Fischereibezirk IV) sowie den saisonal freigegebenen Badestränden Travemünde und Priwall, gelten die Mindestmaße und Schonzeiten der Küstenfischereiordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Das Angeln ist im Zeitraum vom 01. April bis zum 31. 0ktober verboten
- vom Priwallbadestrand bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern
- sowie vom Badestrand in Travemünde zwischen der Nordermole bis zum Ende des Steinwalls nördlich des Rettungsturmes bei der Badeanstalt Mövenstein einschließlich der Seebrücke.

Erlaubnisscheine zum Angeln an den Lübecker Küstenbereichen Brodtener Ufer/Badestrände

Angeln im Lübecker Küstenbereich
25,00 Euro / Kalenderjahr
15,00 Euro / Urlauber (28 Tage)

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